Checkliste-Abmahnung
Erste Hilfe bei einer Abmahnung!
| 1. Abmahnung im Briefkasten. Was tun? | |
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Zunächst mal: Die Abmahnung unbedingt ernst nehmen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so hanebüchen erscheint Aufgrund der extrem kurzen Fristen vieler Abmahnungen unbedingt alles andere beiseite legen und die Angelegenheit mit oberster Priorität behandeln. |
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| 2. Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt? | |
| ♦ Wird die abmahnende Partei benannt (Name, Adresse, Firma)? Eine seriöse Abmahnung enthält immer genaue Angaben über den (vermeintlich) Geschädigten/Beeinträchtigten. ♦ Wurde die Abmahnung durch einen Anwalt verfasst oder durch den Geschädigten/Beeinträchtigten selber? Nur ein Anwalt, der im Auftrag eines Mandanten handelt, ist berechtigt, Gebühren für die Abmahnung zu verlangen. Mitbewerber, Rechteinhaber und auch Anwälte, die in eigener Sache abmahnen, können dafür keine Gebühren verlangen! Die Abmahnung selber ist trotzdem ernst zu nehmen. Ist sie berechtigt, sollte man dankbar sein, dass kein externer (kostenpflichtiger) Anwalt beauftragt wurde. ♦ Trifft der monierte Tatbestand zu? In vielen Fällen, etwa bei Urheberrechtsverletzungen (unberechtigte Veröffentlichung von geschütztem Material, Bilder etc.) oder Beleidigungs-/Verleumdnungsvorwürfen ist die Sache relativ einfach gelagert (habe ich etwas ohne Berechtigung veröffentlicht, habe ich etwas behauptet, was ich nicht beweisen kann usw.) Wenn das der Fall ist, und daran keine Zweifel bestehen, empfehlen wir, in jedem Falle eine modifizierte Unterlassungserkärung (siehe 5.) abzugeben. Bestehen dagegen Zweifel (ist der Abmahner überhaupt der Rechteinhaber, kann ich beweisen, was ich behauptet habe usw.) oder ist der Fall kompliziert (zB. bei manchen marken- und patentrechtlichen Angelegenheiten) ist der Gang zum Anwalt vermutlich nicht zu vermeiden. Aber Achtung, selbst eine kurze telefonische Beratung ist mit erheblichen Kosten verbunden. |
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| 3. Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere? | |
| Wenn die Abmahnung unberechtigt war, eventuell gar nichts. Wenn sie dagegen berechtigt war, oder wenn der Abmahner besonders mutig oder gehässig ist (es gibt einige Serienabmahner im Internet, die selbst aussichtsloseste Fälle durch sämtliche Instanzen durchpeitschen), kann schon nach wenigen Tagen eine einstweilige Verfügung ins Haus schneien. Dies ist eine kostenpflichtige gerichtliche Anordnung, die noch deutlich teurer ist als die (außergerichtliche) Abmahnung. Reagieren muss man also in jedem Fall, entweder, indem man zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt (siehe 5.), oder indem man zum Anwalt geht und eventuell eine Gegenklage einreicht. |
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| 4. Welche Kosten kommen auf mich zu? | |
| ♦ Was kostet mich ein eigener Anwalt? Aufgrund der bei Abmahnungen üblichen hohen Gegenstandwerte ergeben sich auch für den eigenen Anwalt hohe Gebühren. Für die Erstberatung sind diese durch den Gesetzgeber "gedeckelt" und dürfen ca. 244 Euro nicht überschreiten. Dieser zulässige Höchstbetrag wird aber fast immer erreicht, und er wird selbst bei einer nur wenige Minuten dauernden telefonischen Beratung fällig. Auch der Gang zum Anwalt will also sorgfältig überlegt sein. Bei einfach gelagerten, klaren Rechtsverstößen trägt er nicht unbedingt zur Schadensbegrenzung bei. ♦ Warum soll ich für die Abmahnung auch noch Geld bezahlen? Gesetzgeber und Rechtsprechung argumentieren folgendermaßen: Der abmahnende Anwalt handelt gewissermaßen im Interesse des Abgemahnten, weil er hilft, durch außergerichtliche Einigung (Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts, Unterlassungserklärung) eine noch weitaus teurere Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Das Problem dabei sind die pauschalisierten Gegenstandswerte, die selten 25.000 Euro unterschreiten, woraus sich Abmahnungsgebühren von mindestens 800 Euro ergeben. |
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| 5. Schadensbegrenzung, eine Checkliste: | |
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♦ Unverzüglich den beanstandeten Sachverhalt (bis zur weiteren Klärung) abstellen. Im Falle von Internetveröffentlichungen unbedingt auch die fraglichen Dateien vom Server löschen. Ein Entfernen von Links und/oder HTML-Seiten reicht nicht aus, da Dateien (Bilder, MP3 etc.) eventuell noch über Suchmaschinen gefunden werden können. ♦ Ist der Sachverhalt eindeutig und die eigene Schuld klar: |
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| Nichts zu suchen in einer Unterlassungserklärung haben zB.: | |
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♦ Ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche anderen Preisbestandteile bereits enthalten |
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| Was wird jetzt mit den Anwaltskosten / Schadenersatz? | |
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Abwarten und Teetrinken! Wir empfehlen generell, die Zahlung von Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen abzulehnen. Voraussetzung dafür ist (wie oben beschrieben) die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Es gibt aber 3 Optionen: |
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| Links / Artikel zum Thema: www.abmahnung.de | |
